Der NÖ Landtag hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2010 das NÖ Wohnungsförderungsgesetz (WFG) geändert. Auf Grund dieser Änderung gibt es für Wohnhausneubauten ab 1. Jänner 2011 keine Grundsteuerbefreiung mehr.
Bereits gewährte Grundsteuerbefreiungen behalten jedoch ihre Gültigkeit.
All jene Bauwerber die kurz vor der Fertigstellung ihres Bauvorhabens stehen, werden auf diesen Umstand hingewiesen und eingeladen, vor dem 31. Dezember 2010 die Fertigstellungsmeldung samt der erforderlichen Nachweise sowie der Bauführerbescheinigung und einen Antrag auf Grundsteuerbefreiung vorzulegen. Später einlangende Anträge müssen leider abgewiesen werden.