Am 25. Jänner 2015 findet in 570 niederösterreichischen Gemeinden die allgemeine Gemeinderatswahl statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde einen ordentlichen Wohnsitz hat.
Wer kann gewählt werden?
Die zur Wahl zugelassenen Wahlparteien und Wahlwerber werden an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.
Amtliche Wählerinformation
Alle Wahlberechtigten erhalten an Ihre Wohnsitzadresse in der Gemeinde vor der Wahl (ca. Mitte Dezember) die amtliche Wahlinformation per Post zugestellt. Dieser ist zu entnehmen wo und wann gewählt werden kann. Ebenso beinhaltet diese Wahlinformation einen Abschnitt zur Beantragung einer Wahlkarte.
Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden?
Die persönliche Stimme ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während der Wahlzeit möglich.
Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten legt die Gemeindewahlbehörde fest. Diese Informationen werden an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.
Sprengel, Wahllokal, Wahlzeit, Verbotszonen:
| Sprengel |
Wahllokal |
Wahlzeit |
Verbotszone |
1, Dobersberg mit
Schellings 1-9 |
Ärztehaus Mutterberatung;
Waidhofener Straße 5 |
08.00 - 12.00 |
10 m im Umkreis |
| 2, Lexnitz |
Gemeinschaftshaus Lexnitz |
09.30 - 11.00 |
10 m im Umkreis |
| 3, Schuppertholz |
Feuerwehrhaus Schuppertholz |
09.00 - 11.00 |
10 m im Umkreis |
4, Goschenreith, Groß- u.
Kleinharmanns |
Feuerwehrhaus Goschenreith |
09.00 - 11.00 |
10 m im Umkreis |
| 5, Hohenau |
Feuerwehrhaus Hohenau |
09.00 - 11.00 |
10 m im Umkreis |
| 6, Merkengersch |
Feuerwehrhaus Merkengersch |
09.00 - 11.00 |
10 m im Umkreis |
| 7, Riegers |
Feuerwehrhaus Riegers |
09.00 - 11.00 |
10 m im Umkreis |
| 8, Reibers, Brunn |
Jugendgästehaus Reibers |
09.00 - 11.00 |
10 m im Umkreis
|
| 9, Reinolz |
Feuerwehrhaus Reinolz |
09.00 - 11.00 |
10 m im Umkreis |
Wählen mit Wahlkarte:
WählerInnen, die am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sein werden, können beim zuständigen Gemeindeamt formlos unter Nachweis ihrer Identität die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.
Die Inhaber einer Wahlkarte können ihre Stimme
- persönlich in jedem Sprengel der ausstellenden Gemeinde oder
- persönlich bei einer besonderen Wahlbehörde (für bettlägerige Personen usw.) oder
- im Wege der Briefwahl für Wähler, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit verhindert sind
abgeben.
Wie erhält man eine Wahlkarte?
Die Wahlkarte kann bis Mittwoch, 21. Jänner 2015 schriftlich (Brief, Mail, Fax oder über www.wahlkartenantrag.at) beim Gemeindeamt Dobersberg beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden dann per Post eingeschrieben und nachweislich (Rsb) an die angegebene Adresse zugesendet.
Bis Freitag, 23. Jänner 2015, 12.00 Uhr, kann die Wahlkarte mündlich bzw. schriftlich wenn eine persönliche Übergabe/Abholung durch eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtigte Person möglich ist, beim Gemeindeamt beantragt werden. Nachstehend finden Sie eine Vorlage für eine Vollmacht:
VOLLMACHT zur Abholung einer Wahlkarte für die Gemeinderatswahl 2015
Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die WählerInnen eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert einen amtlichen Stimmzettel sowie ein voradressiertes Überkuvert.
DIE WAHLKARTEN KÖNNEN AB SOFORT BEANTRAGT WERDEN, DIE AUSSTELLUNG UND VERSENDUNG DER WAHLKARTEN KANN ERST ANFANG JÄNNER 2015 ERFOLGEN.
Gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.
Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.
WICHTIG:
- Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht zulässig!
- Bei schriftlichen Anträgen (E-Mail, Brief) bitte genaue Angaben (Name, Adresse, Geburtsdatum, Reisepass/Führerscheinnummer, eventuell Zustelladresse)
- Bei persönlicher Abholung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises unbedingt erforderlich. Wir ersuchen um Verständnis.
- Wahlkarten können nicht ohne Vollmacht an Dritte ausgehändigt werden.
- Bei schriftlicher Beantragung --> Die Wahlkarte muss persönlich beantragt werden und kann nicht durch Dritte beantragt werden.