Wahltag:
Die Landtagswahl findet am Sonntag, 28. Jänner 2018 statt.
Wahlberechtigt sind:
- Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die am Stichtag (17. November 2017) in der Landes-Wählerevidenz einer niederösterreichischen Gemeinde geführt werden bzw. in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben und spätestens am Wahltag (28. Jänner 2018) das 16. Lebensjahr vollendet haben oder
- Auslandsniederösterreicherinnen und Auslandsniederösterreicher die spätestens am Wahltag (28. Jänner 2018) das 16. Lebensjahr vollendet haben und in die Wählerevidenz einer niederösterreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Stimmabgabe
Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal: Informationen zu Ihrem Wahllokal finden Sie auf der nächsten Seite. Nehmen Sie zur Stimmabgabe einen amtlichen Lichtbildausweis und den Abschnitt „Amtliche Wahlinformation“ der Wählerverständigung, die jeder Wahlberechtigte erhält, ins Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie Ihrer Wahlbehörde die Wahlabwicklung.
Wichtig! Werden Sie voraussichtlich nicht im Wahllokal abstimmen können, da Sie sich am Abstimmungstag nicht in der Heimatgemeinde aufhalten oder weil Sie bettlägerig, geh- oder transportunfähig sind, beantragen Sie möglichst frühzeitig Ihre Wahlkarte.
Wählen mit Wahlkarte:
- in jedem Wahllokal in Niederösterreich
- vor der „fliegenden Wahlbehörde“
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl
Wahlkarten
Sie können eine Wahlkarte persönlich (mit amtlichen Lichtbildausweis), schriftlich per Telefax oder E-Mail (Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises), mittels personalisierter Anforderungskarte der Wahlinformation oder im Internet unter www.wahlkartenantrag.at anfordern.
Wichtig!
- Die Beantragung einer Wahlkarte kann nur durch die wahlberechtigte Person selbst erfolgen.
- Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht zulässig!
- Bei schriftlicher bzw. elektronischer Beantragung müssen Sie Ihre Identität z.B. durch Angabe der Passnummer, durch Kopie eines Lichtbildausweises oder sofern vorgesehen durch eine digitale Signatur nachweisen.
- Für die Übernahme einer Wahlkarte für eine andere Person ist unbedingt eine Vollmacht der betreffenden Person vorzulegen.
- Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist der 24. Jänner 2018, für persönliche Anträge (persönliches Erscheinen notwendig!) ist es der 26. Jänner 2018, 12.00 Uhr. Die Wahlkarten werden, sofern nicht persönlich abgeholt, nachweislich und eingeschrieben (RSb) per Post übermittelt. Die Ausgabe bzw. der Versand der Wahlkarten startet Anfang Jänner.
Wahlberechtigte, die sich eine Wahlkarte ausstellen lassen und dann doch persönlich in der Gemeinde Dobersberg abstimmen, können dies nur unter Mitnahme der Wahlkarte in jedem Wahllokal in der Gemeinde tun.
Auskünfte
Für weitere Auskünfte und Anfragen steht Ihnen das Gemeindeamt Dobersberg (( 02843/2332-0 oder gemeinde@dobersberg.gv.at) gerne zur Verfügung.
Wahllokale und Öffnungszeiten
|
Nr
|
Sprengel
|
Wahllokal
|
Öffnungszeit
|
|
1
|
Dobersberg, Schellings 1 - 9
|
Ärztehaus (Mutterberatung) Dobersberg
|
08.00 – 12.00 Uhr
|
|
2
|
Lexnitz
|
Gemeinschaftshaus Lexnitz
|
09.30 – 11.00 Uhr
|
|
3
|
Schuppertholz
|
Feuerwehrhaus Schuppertholz
|
09.00 – 11.00 Uhr
|
|
4
|
Goschenreith, Großharmanns, Kleinharmanns
|
Feuerwehrhaus Goschenreith
|
09.00 – 11.00 Uhr
|
|
5
|
Hohenau
|
Feuerwehrhaus Hohenau
|
09.00 – 11.00 Uhr
|
|
6
|
Merkengersch
|
Feuerwehrhaus Merkengersch
|
09.00 – 11.00 Uhr
|
|
7
|
Riegers, Schellingshof
(Riegers 41 – 42)
|
Feuerwehrhaus Riegers
|
09.00 – 11.00 Uhr
|
|
8
|
Reibers, Brunn
|
Jugendgästehaus Reibers
|
09.00 – 11.00 Uhr
|
|
9
|
Reinolz
|
Feuerwehrhaus Reinolz
|
09.00 – 11.00 Uhr
|
Zusätzlich erhalten alle Wahlberechtigten per Post eine amtliche Wahlinformation, auf der neben dem Namen, Geburtsjahr und Anschrift auch der Wahlsprengel, das Wahllokal, die Öffnungszeiten und die Nummer im Wählerverzeichnis angeführt sind. Die Wahlinformation enthält auch eine Anforderungskarte zur Beantragung einer Wahlkarte.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch !