Informationen zur Nationalratswahl 2017

14.09.2017 14:50

Wahltag:

Die Nationalratswahl findet am Sonntag, 15. Oktober 2017 statt.

Wahlberechtigt sind:

  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die spätestens am Wahltag (15. Oktober 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • am Stichtag (25. Juli 2017) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, sowie
  • Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher die spätestens am Wahltag (15. Oktober 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Stimmabgabe

Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal: Informationen zu Ihrem Wahllokal finden Sie auf der nächsten Seite. Nehmen Sie zur Stimmabgabe einen amtlichen Lichtbildausweis und den Abschnitt „Amtliche Wahlinformation“ der Wählerverständigung, die jeder Wahlberechtigte erhält, ins Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie Ihrer Wahlbehörde die Wahlabwicklung.

Wichtig! Werden Sie voraussichtlich nicht im Wahllokal abstimmen können, da Sie sich am Abstimmungstag nicht in der Heimatgemeinde aufhalten oder weil Sie bettlägerig, geh- oder transportunfähig sind, beantragen Sie möglichst frühzeitig Ihre Wahlkarte.

Wählen mit Wahlkarte:

  •  in jedem Wahllokal in Österreich
  •  vor der „fliegenden Wahlbehörde“
  •  sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl

Wahlkarten

Sie können eine Wahlkarte persönlich (mit amtlichen Lichtbildausweis), schriftlich per Telefax oder E-Mail (Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises), mittels personalisierter Anforderungskarte der Wahlinformation oder im Internet unter www.wahlkartenantrag.at anfordern.

Wichtig!

  • Die Beantragung einer Wahlkarte kann nur durch die wahlberechtigte Person selbst erfolgen.
  • Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht zulässig
  • Bei schriftlicher bzw. elektronischer Beantragung müssen Sie Ihre Identität z.B. durch Angabe der Passnummer, durch Kopie eines Lichtbildausweises oder sofern vorgesehen durch eine digitale Signatur nachweisen.
  • Für die Übernahme einer Wahlkarte für eine andere Person ist unbedingt eine Vollmacht der betreffenden Person vorzulegen.
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist der 11. Okt. 2017, für persönliche Anträge (persönliches Erscheinen notwendig!) ist es der 13. Okt. 2017, 12.00 Uhr. Die Wahlkarten werden, sofern nicht persönlich abgeholt, „Eingeschrieben“ per Post übermittelt. Bei Beantragung mittels digitaler Signatur wird Ihnen die Wahlkarte per Standard-Post zugestellt. Eine mögliche Hinterlegung beim Postamt kann dadurch vermieden werden.
 

Wahlberechtigte, die sich eine Wahlkarte ausstellen lassen und dann doch persönlich in der Gemeinde Dobersberg abstimmen, können dies nur unter Mitnahme der Wahlkarte in jedem Wahllokal in der Gemeinde tun.

Auskünfte

Für weitere Auskünfte und Anfragen steht Ihnen das Gemeindeamt Dobersberg (( 02843/2332-0 oder š gemeinde@dobersberg.gv.at) gerne zur Verfügung.

Wahllokale und Öffnungszeiten

Nr

Sprengel

Wahllokal

Öffnungszeit

1

Dobersberg, Schellings 1 - 9

Ärztehaus (Mutterberatung) Dobersberg

08.00 – 12.00 Uhr

2

Lexnitz

Gemeinschaftshaus Lexnitz

09.30 – 11.00 Uhr

3

Schuppertholz

Feuerwehrhaus Schuppertholz

09.00 – 11.00 Uhr

4

Goschenreith, Großharmanns, Kleinharmanns

Feuerwehrhaus Goschenreith

09.00 – 11.00 Uhr

5

Hohenau

Feuerwehrhaus Hohenau

09.00 – 11.00 Uhr

6

Merkengersch

Feuerwehrhaus Merkengersch

09.00 – 11.00 Uhr

7

Riegers, Schellingshof
(Riegers 41 – 42)

Feuerwehrhaus Riegers

09.00 – 11.00 Uhr

8

Reibers, Brunn

Jugendgästehaus Reibers

09.00 – 11.00 Uhr

9

Reinolz

Feuerwehrhaus Reinolz

09.00 – 11.00 Uhr

 

Zusätzlich erhalten alle Wahlberechtigten per Post eine amtliche Wahlinformation, auf der neben dem Namen, Geburtsjahr und Anschrift auch der Wahlsprengel, das Wahllokal, die Öffnungszeiten und die Nummer im Wählerverzeichnis angeführt sind. Die Wahlinformation enthält auch eine Anforderungskarte zur Beantragung einer Wahlkarte.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

14.09.2017