Kraftfahrzeuge dürfen nur auf öffentlichem Grund verwendet werden, wenn gültige Kennzeichen angebracht sind. Ausnahmen gibt es selten. Unter „Verwendung“ eines Kraftfahrzeuges ist im Übrigen nicht nur das Lenken, sondern auch das Abstellen und Parken gemeint. Das Gesetz ist eindeutig – der bloße Umstand, dass ein Fahrzeug ohne gültigem Kennzeichen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt wird, lässt bereits die Entfernung durch die zuständige Behörde zu. Das kann teuer werden.
Auf Privatgrund sieht die Sache anders aus – es darf zwar abgestellt werden, jedoch müssen die Flüssigkeiten abgelassen werden um sicherzustellen, dass nichts ins Grundwasser abfließen kann.