Pflanzenschnitt neben Straßen und Gehsteigen

23.04.2018 15:29

Jahreszeitbedingt wachsen Bäume, Büsche und Sträucher derzeit wieder besonders kräftig. So mancher Grundeigentümer übersieht aber, dass seine Bepflanzung plötzlich auf die Straße oder den Gehsteig ragt und dadurch die freie Sicht beeinträchtigt oder die Verkehrssicherheit gefährdet.

In der Gemeindezeitung wurde bereits mehrmals auf die Verpflichtung der Liegenschaftseigentümer zum Rückschnitt von Sträuchern, Hecken oder Bäumen entlang der Grundstücksgrenzen hingewiesen. Gehsteige müssen demnach bis zu einer Höhe von 2,20 m und Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m frei passierbar sein. Diese Höhen müssen auch bei Nässe, wenn die nassen Zweige weiter herunterhängen, eingehalten werden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können die Liegenschaftseigentümer für eventuelle Unfallschäden die auf überhängende Äste oder Zweige zurückzuführen sind haftbar gemacht werden.

Alle Liegenschaftseigentümer werden daher um Rückschnitt der Bepflanzungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen ersucht. Wir danken für Ihre Unterstützung!

 

23.04.2018