Tag der Volksbefragung, Fragestellung
Die Volksbefragung findet am Sonntag, 20. Jänner 2013 statt.
Die Frage wird lauten:
a) Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres
oder
b) sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?
Stimmberechtigt sind
Stimmberechtigt bei der Volksbefragung sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich und alle Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die
- spätestens am Tag der Volksbefragung 16 Jahre alt werden und
- am Stichtag (28. Nov. 2012) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Stimmabgabe
Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal: Informationen zu Ihrem Wahllokal finden Sie auf der nächsten Seite. Dafür müssen Sie nur einen amtlichen Lichtbildausweis und ev. den Abschnitt „Amtliche Wahlinformation“ der Wählerverständigung die jeder Stimmberechtigte in den nächsten Tagen erhält, ins Wahllokal mitnehmen.
Wichtig! Werden Sie voraussichtlich nicht im Wahllokal abstimmen können da Sie sich am Abstimmungstag nicht in der Heimatgemeinde aufhalten oder weil Sie bettlägerig, geh- oder transportunfähig sind und daher den Besuch der „fliegenden Wahlbehörde“ wünschen, beantragen Sie gleich Ihre Stimmkarte.
Wählen mit Stimmkarte:
- in jedem Wahllokal in Österreich
- vor der „fliegenden Wahlbehörde“
- per Briefwahl im Inland oder Ausland, wobei die Portokosten vom Bund übernommen werden und die
ausgefüllte Stimmkarte bis zum Abstimmungstag, 20. Jänner 2013, 17.00 Uhr bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde einlangen muss.
Stimmkarten
Sie können eine Stimmkarte ab sofort persönlich (mit amtlichen Lichtbildausweis) oder schriftlich per Telefax, E-Mail, mittels Anforderungskarte oder im Internet unter www.stimmkartenantrag.at anfordern.
Durch Klicken auf das nachstehende Logo werden Sie direkt auf die Seite www.stimmkartenantrag.at weitergeleitet und Sie können Ihre Stimmkarte online anfordern.
Wichtig!
- Eine telefonische Beantragung der Stimmkarte ist nicht zulässig!
- Bei schriftlicher bzw. elektronischer Beantragung müssen Sie Ihre Identität z.B. durch Angabe der Passnummer, durch Kopie eines Lichtbildausweises oder sofern vorgesehen durch eine digitale Signatur nachweisen.
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist der 16. Jänner 2013, für persönliche Anträge (persönliches Erscheinen notwendig!) ist es der 18. Jänner 2013, 12.00 Uhr. Die Stimmkarten werden, sofern nicht persönlich abgeholt, „eingeschrieben“ per Post übermittelt außer die elektronische Anforderung war digital signiert.
Stimmberechtigte, die sich eine Stimmkarte ausstellen lassen und dann doch persönlich in der Gemeinde Dobersberg abstimmen, können dies unter Mitnahme der Stimmkarte in ihrem zuständigen Wahllokal tun.
Auskünfte
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Gemeindeamt Dobersberg (02843/2332 oder gemeinde@dobersberg.gv.at) gerne zur Verfügung. Infos zur Volksbefragung erhalten Sie auch unter www.volksbefragung2013.at sowie unter der gebührenfreien Hotline 0800/500 180 (Mo - Fr 8-13 Uhr).
Wahllokale und Öffnungszeiten
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Nr
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Sprengel
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Wahllokal
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Öffnungszeit
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1
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Dobersberg, Schellings 1 - 9
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Ärztehaus (Mutterberatung) Dobersberg
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08.00 – 12.00 Uhr
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2
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Lexnitz
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Gemeinschaftshaus Lexnitz
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09.30 – 11.00 Uhr
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3
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Schuppertholz
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Feuerwehrhaus Schuppertholz
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09.00 – 11.00 Uhr
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4
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Goschenreith, Großharmanns, Kleinharmanns
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Feuerwehrhaus Goschenreith
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09.00 – 11.00 Uhr
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5
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Hohenau
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Feuerwehrhaus Hohenau
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09.00 – 11.00 Uhr
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6
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Merkengersch
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Feuerwehrhaus Merkengersch
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09.00 – 11.00 Uhr
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7
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Riegers, Schellingshof (Riegers 41 – 42)
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Feuerwehrhaus Riegers
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09.00 – 11.00 Uhr
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8
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Reibers, Brunn
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Jugendgästehaus Reibers
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08.30 – 11.00 Uhr
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9
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Reinolz
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Feuerwehrhaus Reinolz
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09.00 – 11.00 Uhr
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Zusätzlich erhalten alle Stimmberechtigten per Post eine amtliche Wahlinformation, auf der neben dem Namen, Geburtsjahr und Anschrift auch der Abstimmungsort (Wahlsprengel), das Wahllokal, die Öffnungszeiten und die Nummer im Wählerverzeichnis angeführt sind. Die Wahlinformation enthält auch eine Anforderungskarte zur Beantragung einer Stimmkarte.
Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch !