Tag der Gemeinderatswahl
Die Gemeinderatswahl findet am Sonntag, 26. Jänner 2020 statt.
Wahlberechtigt sind
Wahlberechtigt bei der Gemeinderatswahl 2020 sind alle Österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der EU, die
- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- am Stichtag (21. Oktober 2019) in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
Stimmabgabe
Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal: Informationen zu Ihrem Wahllokal finden Sie auf der nächsten Seite. Dafür müssen Sie nur einen amtlichen Lichtbildausweis und ev. den Abschnitt „Amtliche Wahlinformation“ der Wählerverständigung die jeder Wahlberechtigte erhält, ins Wahllokal mitnehmen.
Wichtig!
Werden Sie voraussichtlich nicht im Wahllokal abstimmen können da Sie sich am Abstimmungstag nicht in der Heimatgemeinde aufhalten oder weil Sie bettlägerig, geh- oder transportunfähig sind beantragen Sie gleich Ihre Wahlkarte.
Wählen mit Wahlkarte:
- in jedem Wahllokal in der Gemeinde Dobersberg
- vor der „fliegenden Wahlbehörde“
- per Briefwahl im Inland oder Ausland, wobei die ausgefüllte Wahlkarte bis zum Wahltag, 26. Jänner 2020, 6.30 Uhr am Gemeindeamt Dobersberg einlangen muss.
Wahlkarten
Sie können eine Wahlkarte persönlich (mit amtlichen Lichtbildausweis), schriftlich per Telefax oder E-Mail (Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises), mittels Anforderungskarte der Wahlinformation oder im Internet unter www.wahlkartenantrag.at oder www.dobersberg.gv.at anfordern. Die Ausstellung erfolgt voraussichtlich ab Anfang Jänner 2020.
Wichtig!
- Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht zulässig!
- Bei schriftlicher bzw. elektronischer Beantragung müssen Sie Ihre Identität z.B. durch Angabe der Passnummer, durch Kopie eines Lichtbildausweises oder sofern vorgesehen durch eine digitale Signatur nachweisen.
- Für die Übernahme einer Wahlkarte für eine andere Person ist unbedingt eine Vollmacht der betreffenden Person vorzulegen. Es können zusätzlich zur eigenen maximal 2 Wahlkarten mittels Vollmacht übernommen werden.
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist der 22. Jänner 2020, für persönliche Anträge (persönliches Erscheinen notwendig!) ist es der 24. Jänner 2020, 12.00 Uhr. Die Wahlkarten werden, sofern nicht persönlich abgeholt, nachweislich (d.h. RSb) und „eingeschrieben“ per Post übermittelt.
Wahlberechtigte, die sich eine Wahlkarte ausstellen lassen und dann doch persönlich in der Gemeinde Dobersberg abstimmen, können dies unter Mitnahme der Wahlkarte in ihrem zuständigen Wahllokal tun.
Stimmzettel
Bei der Gemeinderatswahl gibt es 2 Arten von Stimmzetteln:
- Amtliche Stimmzettel - werden vom Wahlleiter im Wahllokal ausgefolgt. Auf diesem Stimmzettel kann eine Partei angekreuzt und Vorzugsstimmen für einzelne Kandidaten vergeben werden.
- Nichtamtliche Stimmzettel (Namensstimmzettel) – werden von den Wahlparteien zur Verfügung gestellt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Gemeindeamt Dobersberg (( 02843/2332 oder
gemeinde@dobersberg.gv.at) gerne zur Verfügung.
Wahllokale und Öffnungszeiten
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Nr
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Sprengel
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Wahllokal
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Öffnungszeit
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1
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Dobersberg
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Ärztehaus (Mutterberatung) Dobersberg
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08.00 – 12.00 Uhr
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2
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Lexnitz
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Gemeinschaftshaus Lexnitz
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09.30 – 11.00 Uhr
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3
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Schuppertholz
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Feuerwehrhaus Schuppertholz
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09.00 – 11.00 Uhr
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4
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Goschenreith, Großharmanns, Kleinharmanns
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Feuerwehrhaus Goschenreith
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09.00 – 11.00 Uhr
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5
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Hohenau
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Feuerwehrhaus Hohenau
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09.00 – 11.00 Uhr
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6
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Merkengersch
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Feuerwehrhaus Merkengersch
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09.00 – 11.00 Uhr
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7
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Riegers, Schellingshof (Riegers 41 – 42)
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Feuerwehrhaus Riegers
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09.00 – 11.00 Uhr
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8
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Reibers, Brunn
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Jugendgästehaus Reibers
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09.00 – 11.00 Uhr
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9
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Reinolz
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Feuerwehrhaus Reinolz
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09.00 – 11.00 Uhr
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Zusätzlich erhalten alle Wahlberechtigten per Post eine amtliche Wahlinformation, auf der neben dem Namen, Geburtsjahr und Anschrift auch der Wahlsprengel, das Wahllokal, die Öffnungszeiten und die Nummer im Wählerverzeichnis angeführt sind. Die Wahlinformation enthält auch eine Anforderungskarte zur Beantragung einer Wahlkarte.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!