Wiederholung des 2. Wahlganges der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016

24.10.2016 08:51

Wie Sie vielleicht bereits aus den Medien entnommen haben, wurde aufgrund der Problematik mangelhafter Briefwahlkuverts der bereits festgelegte Termin für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl von Sonntag, 02. Oktober 2016  auf Sonntag, den 4. Dezember 2016 verschoben.

Für die Wahlwiederholung am 04. Dezember ist ein neues Wählerverzeichnis mit Stichtag 27. September 2016 zu erstellen. Das heißt, dass alle Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben aktiv wahlberechtigt sind. 
Die Kundmachung über die Auflage des Wählerverzeichnisses (von 18.10. bis 27.10.2016) finden Sie auf unserer Amtstafel.

 

Wahlberechtigt sind:

  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich,     
  • die spätestens am Wahltag (04. Dezember 2016) das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • am Stichtag (27. September 2016) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und 
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie
  • Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher
  • die spätestens am Wahltag (04. Dezember 2016) das 16. Lebensjahr vollendet haben und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

 

Amtliche Wahlinformation

Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl wieder optimal unterstützen. Wie bereits beim ersten und zweiten Wahlgang wird Ihnen Anfang September per Post eine "Amtliche Wahlinformation" zugestellt. 

Bedauerlicherweise konnte die Versendung der Wahlinformationen für den 02.10.2016 zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Wahlverschiebung nicht mehr abgebrochen werden. Sie erhalten für den aktuellen Termin am 04.12.2016 eine neuerliche amtliche Wahlinformation. 

Bitte entsorgen Sie die gegenstandslose Wahlinformation für den 02.10.2016, damit es bei der Beantragung einer Wahlkarte für den 04.12.2016 zu keinen Schwierigkeiten kommen kann. 

Die Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet Informationen für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen mit Ihrem Namen versehenen Abschnitt, der zur Wahl am 4. Dezember 2016 in das Wahllokal mitzubringen ist. Damit erleichtern Sie Ihrer Wahlbehörde die Wahlabwicklung. Nehmen Sie auch unbedingt einen Ausweis mit in Ihr Wahllokal.

Sollte es Ihnen am Wahltag nicht möglich sein, Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch mittels Wahlkarte abgeben.

 

Wie beantrage ich meine  Wahlkarte?

  • Elektronisch unter folgendem Link: Wahlkartenantrag für die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016   
  • schriftlich - zB. mittels des Abschnittes "Anforderungskarte" Ihrer Amtlichen Wahlinformation
    (ein Rücksendekuvert liegt der Wahlinformation ebenfalls bei)
  • persönlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises ab sofort am Gemeindeamt (Wahlkarten können jedoch erst ab 07.11.2016 ausgestellt werden.)

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Wahlkarte durch eine(n) Angehörige(n) oder eine andere Person im Gemeindeamt abholen zu lassen. Dazu verwenden Sie bitte - zusätzlich zum Wahlkartenantrag - untenstehende Vollmacht, die ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen ist.

Datei herunterladen: PDFVollmacht

 

NOCH EINIGE TIPPS: 

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
  • Eine telefonische Beantragung Ihrer Wahlkarte ist nicht zulässig!
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 30. November 2016, für persönlich bei Ihrer Gemeinde eingebrachte Anträge Freitag, der 2.Dezember 2016, 12:00 Uhr.
  • Mit Ihrer Wahlkarte können Sie entweder per Briefwahl SOFORT nach Erhalt der Wahlkarte wählen und diese an die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya retournieren. Die Wahlkarte muss spätestens am Tag der Wahlwiederholung (4. Dezember 2016) bis 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein! 
  • Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihrer Wahlkarte in jedem Wahllokal in Österreich Ihre Stimme abgeben. 

 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter am Gemeindeamt gerne zur Verfügung!

24.10.2016