Das Jagdpachtverzeichnis für die einzelnen Genossenschaftsjagenden liegt gem. § 37 Abs. 3 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 idgF. in der Zeit von
13.01.2014 bis 27.01.2014
während der Amtsstunden am Gemeindeamt Dobersberg zur öffentlichen Einsicht auf.
Änderungen können bis spätestens 27.01.2014 bekannt gegeben werden.
Verspätet eingebrachte Einwände gegen das Verzeichnis können für das heurige Jahr nicht berücksichtigt werden.
Die allgemeinen Auszahlungstermine in den einzelnen Ortschaften werden nach Rücksprache mit den Obmännern der Jagdgenossenschaften bekannt gegeben.