Die Statistik Austria führt eine kontinuierliche Haushaltserhebung (Mikrozensus) durch, die gemäß § 8 und 9 der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung alle volljährigen Angehörigen, die an der Stichprobenadresse ihren Lebensmittelpunkt haben, zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet. Der Schwerpunkt der Erhebung liegt bei den Themen "Wohnen" und "Erwerbstätigkeit". Fragen zum Einkommen sind NICHT Bestandteil der Mikrozensus-Erhebung.
Es wird auf die Auskunftspflicht hingewiesen!
Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt rein zufällig.
Alle Ihre Angaben unterliegen der absoluten Geheimhaltungspflicht und den entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Statistik Austria.