Verlautbarung zu Volksbegehren

06.11.2023 07:00

Das Bundesministerium für Inneres hat der Einleitung des Verfahrens für die Volksbegehren


·„Gerechtigkeit den Pflegekräften!“

·„Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“

·„COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“


stattgegeben. Es wird daher verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist

 

von Montag, 6. November 2023

bis (einschl.Montag, 13. November 2023

 

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at./volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 2. Oktober 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

 

In der Gemeinde Dobersberg können Eintragungen an folgender Adresse vorgenommen werden:

Gemeindeamt Dobersberg

3843 Dobersberg, Schloßgasse 1

 

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag

6. November 2023

08.00-16.00 h

Dienstag

7. November 2023

08.00-16.00 h

Mittwoch

8. November 2023

08.00-20.00 h

Donnerstag

9. November 2023

08.00-16.00 h

Freitag

10. November 2023

08.00-16.00 h

Samstag

11. November 2023

geschlossen

Sonntag

12. November 2023

geschlossen

Montag

13. November 2023

08.00-16.00 h

 

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (13. November 2023), 20.00 Uhr, durchführen.

06.11.2023