Verlautbarung zu Volksbegehren

01.02.2024 07:00

Das Bundesministerium für Inneres hat der Einleitung des Verfahrens für die Volksbegehren


• BIST DU GESCHEIT
• CO2-Steuer abschaffen
• Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-
Volksbegehren
• Energieabgaben streichen – Volksbegehren
• Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
• Essen nicht wegwerfen!
• Frieden durch Neutralität
• Glyphosat verbieten!
• Kein Elektroauto-Zwang
• Kein NATO-Beitritt
• Nein zu Atomkraft-Greenwashing
• Neutralität Österreichs stärken
• Parteienförderungen abschaffen
• Tägliche Turnstunde


stattgegeben. Es wird daher verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist

 

von Montag, 11. März 2024

bis (einschl.Montag, 18. März 2024

 

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at./volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 5. Februar 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

 

In der Gemeinde Dobersberg können Eintragungen an folgender Adresse vorgenommen werden:

Gemeindeamt Dobersberg

3843 Dobersberg, Schloßgasse 1

 

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag

11. März 2024

08.00-16.00 h

Dienstag

12. März 2024

08.00-16.00 h

Mittwoch

13. März 2024

08.00-20.00 h

Donnerstag

14. März 2024

08.00-16.00 h

Freitag

15. März 2024

08.00-16.00 h

Samstag

16. März 2024

geschlossen

Sonntag

17. März 2024

geschlossen

Montag

18. März 2024

08.00-16.00 h

 

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (18. März 2024), 20.00 Uhr, durchführen.

01.02.2024