Das Bundesministerium für Inneres hat der Einleitung des Verfahrens für die Volksbegehren
·„Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren“
·„Arbeitslosengeld RAUF!“
·„NEIN zur Impfpflicht“
·„Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!“
·„Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!“
·„Mental Health Jugendvolksbegehren“
·„Stoppt Lebendtier-Transportqual“
stattgegeben. Es wird daher verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist
von Montag, 2. Mai 2022
bis (einschl.) Montag, 9. Mai 2022
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at./volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In der Gemeinde Dobersberg können Eintragungen an folgender Adresse vorgenommen werden:
Gemeindeamt Dobersberg
3843 Dobersberg, Schloßgasse 1
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag | 2. Mai 2022 | 08.00-20.00 h |
Dienstag | 3. Mai 2022 | 08.00-16.00 h |
Mittwoch | 4. Mai 2022 | 08.00-20.00 h |
Donnerstag | 5. Mai 2022 | 08.00-16.00 h |
Freitag | 6. Mai 2022 | 08.00-16.00 h |
Samstag | 7. Mai 2022 | 09.00-11.00 h |
Sonntag | 8. Mai 2022 | geschlossen |
Montag | 9. Mai 2022 | 08.00-16.00 h |
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (9. Mai 2022), 20.00 Uhr, durchführen.