Verlautbarung zu Volksbegehren

20.09.2021 07:00

Das Bundesministerium für Inneres hat der Einleitung des Verfahrens für die Volksbegehren

  • Kauf Regional
  • Impfpflicht: Notfalls JA
  • Impfpflicht: Striktes NEIN
  • Notstandshilfe

stattgegeben. Es wird daher verlautbart:

 Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist

 

von Montag, 20. September 2021

bis (einschl.Montag, 27. September 2021

 

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at./volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2021 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

 

In der Gemeinde Dobersberg können Eintragungen an folgender Adresse vorgenommen werden:

Gemeindeamt Dobersberg

3843 Dobersberg, Schloßgasse 1

 

Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag

20. September 2021

08.00-20.00 h

Dienstag

21. September 2021

08.00-16.00 h

Mittwoch

22. September 2021

08.00-20.00 h

Donnerstag

23. September 2021

08.00-16.00 h

Freitag

24. September 2021

08.00-16.00 h

Samstag

25. September 2021

09.00-11.00 h

Sonntag

26. September 2021

geschlossen

Montag

27. September 2021

08.00-16.00 h

 

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. September 2021), 20.00 Uhr, durchführen.

20.09.2021