Das Bundesministerium für Inneres hat der Einleitung des Verfahrens für die Volksbegehren
- Kauf Regional
- Impfpflicht: Notfalls JA
- Impfpflicht: Striktes NEIN
- Notstandshilfe
stattgegeben. Es wird daher verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist
von Montag, 20. September 2021
bis (einschl.) Montag, 27. September 2021
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at./volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2021 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In der Gemeinde Dobersberg können Eintragungen an folgender Adresse vorgenommen werden:
Gemeindeamt Dobersberg
3843 Dobersberg, Schloßgasse 1
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag | 20. September 2021 | 08.00-20.00 h |
Dienstag | 21. September 2021 | 08.00-16.00 h |
Mittwoch | 22. September 2021 | 08.00-20.00 h |
Donnerstag | 23. September 2021 | 08.00-16.00 h |
Freitag | 24. September 2021 | 08.00-16.00 h |
Samstag | 25. September 2021 | 09.00-11.00 h |
Sonntag | 26. September 2021 | geschlossen |
Montag | 27. September 2021 | 08.00-16.00 h |
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. September 2021), 20.00 Uhr, durchführen.