Baubewilligung/Bauverhandlung

Für das Ansuchen zur Abhaltung einer Bauverhandlung sind der Baubehörde folgende Einreichunterlagen vorzulegen:

  • formloses Bauansuchen
  • Bauplan in dreifacher Ausführung (müssen von Bauwerber, Grundeigentümer und Planverfasser unterschrieben sein!)
  • Baubeschreibung in dreifacher Ausführung
  • Energieausweis in dreifacher Ausfertigung (bei Wohnhausneubauten oder bei Errichtung einer neuen Wohneinheit ab 50 m²)

Bundesgebühren:

  • Fur das Bauansuchen ist eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.
  • Die Abrechnung der Bundesgebühren für Baupläne und -beschreibungen richtet sich nach der Ausgestaltung der Unterlagen - ist ein Bauplan größer als A3-Format, wird dieser mit € 7,80 vergebührt, ansonsten mit € 3,90. Beträgt der Umfang einer Baubeschreibung mehr als vier Blätter werden Bundesgebühren in der Höhe von € 7,80 verrechnet, ansonsten beträgt die Gebühr € 3,90.

Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich, ob ihre geplanten Baumaßnahmen einer Baubewilligung bedürfen und somit eine Bauverhandlung ausgeschrieben werden muss.
Beachten Sie auch, dass die Einreichunterlagen spätestens 2 Wochen vor dem Verhandlungstermin am Gemeindeamt eingelangt sein müssen, um das Bauvorhaben für den nächsten Verhandlungstermin berücksichtigen zu können.

 

Zuständig