Fundamt

Der Finder einer verlorenen oder vergessenen Sache ist verpflichtet den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen und zu übergeben.

Fundbehörde ist der Bürgermeister. Gefundene Sachen können während der Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt Dobersberg abgegeben werden. Außerhalb der Parteienverkehrszeiten werden Fundgegenstände am Polizeiposten Dobersberg entgegengenommen und anschließend an die Gemeinde als Fundamt weitergeleitet.

Die Gegenstände werden am Fundamt der Gemeinde aufbewahrt. Wird die gefundene Sache nicht innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Findens vom Verlustträger abgeholt, kann der Finder Eigentum and dieser Sache erwerben (ausgenommen Schlüssel, Dokumente,...).

Weiters besteht die Möglichkeit, eine Verlustanzeige über verlorene Gegenstände am Gemeindeamt anzufordern. 

Zuständig