Strafregisterauszug

Sie können ein Auszug aus dem Strafregister bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung eines Strafregisterauszuges muss persönlich am Meldeamt erfolgen.

Gesamtkosten bei Angabe eines Verwendungszweckes € 16,40 (Bundesgebühr € 14,30, Verwaltungsabgabe € 2,10), ansonsten wird eine zusätzliche Bundesgebühr von € 14,30 verrechnet.

Zuständig