Informationen zur Europawahl am 25. Mai 2014

13.05.2014 07:50

Zur Teilnahme an der Europawahl am 25. Mai 2014 sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • am 25. Mai 2014 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben;

  • am Stichtag (11. März 2014) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder

  • als Auslandsösterreicher(in) - allenfalls bis zum 10. April 2014 auf Antrag in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden.

  • EU-Bürger(in) mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde am Stichtag in die Europawählerevidenz eingetragen sind und in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.

 


 

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

  • am Wahltag in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal,

  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte "fliegende Wahlkommission") oder

  • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.

Als Auslandsösterreicher(in) benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).

 

 

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

  • Beginnend mit 27. Februar 2014 (Tag der Wahlausschreibung), 

  • bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind.

  • Als Auslandsösterreicher(in) können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern. Sollten Sie als Auslandsösterreicher bereits ein Wahlkarten-Abo für die Dauer von 10 Jahren beantragt haben, wird Ihnen die Wahlkarte automatisch nach Vorliegen der Wahlunterlagen an Ihre bekannt gegebene Adresse im Ausland übermittelt.

  • Ab sofort können Sie auch online unter www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.  

Wichtige Information:

Die Marktgemeinde Dobersberg bietet Ihnen zur Beantragung der Wahlkarte für die Europawahl einen besonders bequemen Service an:

Ab sofort ist die Beantragung einer Wahlkarte mit "Handy-Signatur" auf Ihrem Mobiltelefon oder Ihrer E-Card mit Bürgerkartenfunktion möglich. Ihre Wahlkarte wird Ihnen dann als Standardpostsendung direkt in Ihren Briefkasten zugestellt. Bei Antragstellung ohne elektronische Signatur erhalten Sie die Wahlkarte hingegen per Einschreiben. Dieses müssen Sie gegebenenfalls noch beim Postpartner abholen.
Ersparen Sie sich mühsame Weg- und Wartezeiten und nutzen Sie die Antragstellung mit Ihrer Handy-Signatur oder aktivierten E-Card. Außerdem helfen Sie der Marktgemeinde Dobersberg damit Portokosten zu sparen.  


 

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske)

  • bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 21. Mai 2014)

  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 23. Mai 2014, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller oder von der Antragstellerin bevollmächtigte Person möglich ist.

Mündlich (aber nicht telefonisch!!):

  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 23. Mai 2014, 12.00 Uhr)

 


 

Welche Dokumente werden bei der Antragstellung benötigt?

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:

  • idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis)  

Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

  • Angabe der Passnummer

  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.


 

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?

Wahlkarten können voraussichtlich ab 29. April 2014 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden. Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse - auch im Ausland) ersucht werden.

Bitte beachten Sie:

  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!

  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!

  • Eine Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls im Bundesministerium für Inneres möglich!

Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 25. Mai 2014 Ihre Stimme abgeben.

 

Auskünfte

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Gemeindeamt Dobersberg (02843/2332 oder gemeinde@dobersberg.gv.at) gerne zur Verfügung.

 


 

Wahllokale und Öffnungszeiten

Sprengel Wahllokal Öffnungszeiten
1, Dobersberg Ärztehaus, Mutterberatung, Waidhofener Str. 5 08.00- 12.00 Uhr
2, Lexnitz Gemeinschaftshaus Lexnitz 09.30- 11.00 Uhr
3, Schuppertholz Feuerwehrhaus Schuppertholz 09.00- 11.00 Uhr
4, Goschenreith,
Großharmanns u. Kleinharmanns
Feuerwehrhaus Goschenreith 09.00- 11.00 Uhr
5, Hohenau Feuerwehrhaus Hohenau 09.00- 11.00 Uhr
6, Merkengersch Feuerwehrhaus Merkengersch 09.00- 11.00 Uhr
7, Riegers Feuerwehrhaus Riegers 09.00- 11.00 Uhr
8, Reibers und Brunn Jugendgästehaus Reibers 09.00- 11.00 Uhr
9, Reinolz Feuerwehrhaus Reinolz 09.00- 11.00 Uhr

 

Zusätzlich erhalten alle Wahlberechtigten per Post eine amtliche Wahlinformation (siehe Muster), auf der neben dem Namen, Geburtsjahr und Anschrift auch der Wahlsprengel, das Wahllokal, die Öffnungszeiten und die Nummer im Wählerverzeichnis angeführt sind. Die Wahlinformation enthält auch eine Anforderungskarte zur Beantragung einer Wahlkarte.

Bitte verwenden Sie zur persönlichen Beantragung Ihrer Wahlkarte diese personalisierte Anforderungskarte. Unsere Arbeit wird dadurch wesentlich erleichtert.

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Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

 

13.05.2014